Rechtsprechung
OLG Köln, 04.12.2015 - 20 U 154/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die drucktechnische Hervorhebung der Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
VVG § 5a Abs. 1 a.F.; VVG § 8 Abs. 5 S. 2 a.F.
Anforderungen an die drucktechnische Hervorhebung der Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.08.2015 - 26 O 534/14
- OLG Köln, 04.12.2015 - 20 U 154/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.12.2014 - IV ZR 260/11
Altvertrag für eine private Rentenversicherung im Antragsmodell: …
Auszug aus OLG Köln, 04.12.2015 - 20 U 154/15
Gleichwohl ist zu verlangen, dass die Belehrung inhaltlich möglichst umfassend, unmissverständlich und aus der Sicht der Verbraucher eindeutig sein muss; sie muss ferner so gestaltet sein, dass sie dem Aufklärungsziel Rechnung trägt und darauf angelegt ist, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das maßgebliche Wissen zu vermitteln (BGH, VersR 2015, 224 und VersR 2013, 1513).An einer ausreichenden drucktechnischen Hervorhebung kann es fehlen, wenn die Belehrung inmitten eines Textblocks abgedruckt ist, der weitere Informationen, etwa über die Ermächtigung zur Entbindung von der Schweigepflicht, zur Datenverarbeitung und zum Widerspruch in der Unfallversicherung, enthält, und der Hinweis auf das Rücktrittsrecht innerhalb des Textblocks in keiner Weise drucktechnisch hervorgehoben wird (so im Fall BGH, VersR 2015, 224).
- BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12
Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender …
Auszug aus OLG Köln, 04.12.2015 - 20 U 154/15
Gleichwohl ist zu verlangen, dass die Belehrung inhaltlich möglichst umfassend, unmissverständlich und aus der Sicht der Verbraucher eindeutig sein muss; sie muss ferner so gestaltet sein, dass sie dem Aufklärungsziel Rechnung trägt und darauf angelegt ist, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das maßgebliche Wissen zu vermitteln (BGH, VersR 2015, 224 und VersR 2013, 1513). - BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10
Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen
Auszug aus OLG Köln, 04.12.2015 - 20 U 154/15
Die Vereinbarung über einen Stornoabzug (§ 18 Ziff 3. AVB, GA 100) ist zwar wegen Verstoßes gegen § 309 Nr. 5 b) BGB unwirksam, weil der notwendige Hinweis an den Versicherungsnehmer, ihm werde der Nachweis gestattet, der Beklagten sei ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden, fehlt (vgl. BGHZ 194, 208, Rz. 60).
- BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03
Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der …
Auszug aus OLG Köln, 04.12.2015 - 20 U 154/15
Dagegen benötigt der Kläger keine Auskunft über den Rückkaufswert ohne Einbeziehung der Abschlusskosten, denn er hat keinen Anspruch auf Auskehrung des Rückkaufswertes ohne Verrechnung von Abschlusskosten, auch wenn die Regelungen über die Abschlusskostenverrechnung materiell-rechtlich unwirksam sein sollten (vgl. BGHZ 164, 297; BGH, VersR 2013, 1381 und 1429). - BGH, 26.06.2013 - IV ZR 39/10
Lebensversicherung: Höhe des Rückkaufswerts bei Unwirksamkeit der Allgemeinen …
Auszug aus OLG Köln, 04.12.2015 - 20 U 154/15
Dagegen benötigt der Kläger keine Auskunft über den Rückkaufswert ohne Einbeziehung der Abschlusskosten, denn er hat keinen Anspruch auf Auskehrung des Rückkaufswertes ohne Verrechnung von Abschlusskosten, auch wenn die Regelungen über die Abschlusskostenverrechnung materiell-rechtlich unwirksam sein sollten (vgl. BGHZ 164, 297; BGH, VersR 2013, 1381 und 1429). - OLG Köln, 01.08.2014 - 20 U 21/14
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Abschluss eines …
Auszug aus OLG Köln, 04.12.2015 - 20 U 154/15
Hierzu reicht die Unterschrift unter den Antrag, in dem die Belehrung enthalten ist, aus (OLG Köln - 20. Zivilsenat -, Urt. v. 1. August 2014 - 20 U 21/14 - Prölss in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 8, Rn. 54 mit Rn. 46;… Römer in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 8, Rn. 64).